Steuern
Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Ablösung von Hypotheken
Ab 2020 können Vorfälligkeitsentschädigungen vom Einkommen nur in Abzug gebracht werden, wenn die aufgelöste Hypothek durch eine andere Hypothek beim gleichen Kreditgeber ersetzt wird. Sie können nicht abgezogen werden, wenn die Hypothek ganz oder teilweise aufgelöst und auf eine Umschuldung beim gleichen Kreditgeber verzichtet wird.
Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Zusammenhang mit einer Grundstückveräusserung geschuldet sind (Auflösung der Hypothek zwecks unbelastetem Verkauf der Liegenschaft), können nicht als Schuldzinsen abgezogen werden. Sie können jedoch bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten berücksichtigt werden.